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Freitag, 19. Oktober 2007 |
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Um diese Aktion voranzutreiben und die „Schwarzen Schafe“ ermitteln zu können, ist hier eine Online-Meldestelle eingerichtet, die die eingehenden Hinweise der Bürger prüft und entsprechende Schritte einleitet.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen „Zufallsfinder“, also Internet-Nutzer, die ohne Absicht auf kinderpornografische Schriften o. ä. in Online-Diensten stoßen, generell kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Wir warnen aber auch die „privaten Fahnder“ vor aktiver Suche, da diese strafbar ist.
Senden Sie kein kinderpornografisches Material an die Meldestellen,
sondern lediglich die Internetadresse und eine Beschreibung der Ihrer Meinung nach kriminellen Netzinhalte.
In Deutschland gilt bei der Polizei das Tatortprinzip, d.h. anfallende Hinweise auf Straftaten werden NUR in den örtlichen Dienststellen bearbeitet.
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